Elternbeirat

Auf dieser Seite wollen wir kurz über die Organisation und Funktion des Elternbeirats informieren.

Was ist der Elternbeirat?

In jeder Klasse wird zum Schuljahresbeginn ein Elternvertreter und ein Stellvertreter gewählt. Die Mitarbeit der Eltern ist definiert durch das Schulgesetz für Baden- Württemberg (SchG) in den §55-71. Alle Elternvertreter wählen die Elternbeiratsvorsitzenden, sowie die Vertreter des Elternbeirats in der Schulkonferenz.

Welche Aufgaben hat der Elternbeirat?

Der Elternbeirat hat die folgenden Aufgaben:

– Förderung der Elternmitarbeit an der Schule und die Wahrung der Verantwortung der Eltern für die Erziehung und Bildung
– Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern beraten und an die Schule weitergeben
– Eintreten im Einvernehmen mit der Schulleitung für die Belange der Schule beim Schulträger, Schulaufsichtsbehörde und in der Öffentlichkeit
– Mitwirkung in der Beseitigung von Störungen der Schularbeit durch Mängel der äußeren Schulverhältnisse
– Beratung über Maßnahmen, die eine Erweiterung oder Einschränkung der Schule (z.B. Änderung des Schultyps, Teilung oder Zusammenlegung der Schule) bewirken
– Mitwirkung bei Maßnahmen auf dem Gebiet des Jugendschutzes und der Freizeitgestaltung, sofern diese das Leben der Schule beeinflussen
– Beratung über die Festlegung der schuleigenen Stundentafel und die Entwicklung schuleigener Curricula im Rahmen des Bildungsplanes
Wie ist der Elternbeirat organisiert?
Der Elternbeirat tritt einmal im Schulhalbjahr zusammen. Die gewählten Elternbeiratsvertreter in der Schulkonferenz nehmen an den regelmäßigen Schulkonferenzen statt.
An unserer Schule wurden dieses Jahr folgende Eltern als Elternvertreter / innen gewählt:

Elternbeiratsvorsitzende: Dr. Miriam Bender
Stellv. Elternbeiratsvorsitzender: Norman Tietz

Vertreter/innen der Schulkonferenz: Dr. Miriam Bender, Norman Tietz, Bettina Pendini, Ines Todorovic

Kontakt: elternbeirat-ebs@gmx.de