Der Elternbeirat besteht aus Elternvertretern der einzelnen Klassen, welche jedes Jahr beim Klassenpflegschaftsabend gewählt werden.
Aus dem Elternbeirat werden Elternbeiratsvorsitzende, sowie die Vertreter des Elternbeirats gewählt.
Der Elternbeirat tritt einmal im Schulhalbjahr zusammen. Die gewählten Elternbeiratsvertreter nehmen an den regelmäßigen Schulkonferenzen statt.
Die Mitarbeit der Eltern ist definiert durch das Schulgesetz für Baden- Württemberg (SchG) in den §55-71
Aufgaben
Förderung der Elternmitarbeit an der Schule und die Wahrung der Verantwortung der Eltern für die Erziehung und Bildung.
Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern beraten und an die Schule weitergeben.
Eintreten im Einvernehmen mit der Schulleitung für die Belange der Schule beim Schulträger, Schulaufsichtsbehörde und in der Öffentlichkeit.
Mitwirkung in der Beseitigung von Störungen der Schularbeit durch Mängel der äußeren Schulverhältnisse.
Beratung über Maßnahmen, die eine Erweiterung oder Einschränkung der Schule (z.B. Änderung des Schultyps, Teilung oder Zusammenlegung der Schule) bewirken.
Mitwirkung bei Maßnahmen auf dem Gebiet des Jugendschutzes und der Freizeitgestaltung, sofern diese das Leben der Schule beeinflussen.
Beratung über die Festlegung der schuleigenen Stundentafel und die Entwicklung schuleigener Curricula im Rahmen des Bildungsplanes.